Notariat Prasser Beglaubigungen & Beurkundungen
in Tamsweg/Lungau
Mit Beglaubigungen und Beurkundungen bestätige ich als Notarin die Echtheit von Dokumenten, Urkunden oder einer Unterschrift. Damit erhalten Ihre Dokumente und Unterschriften die erforderliche Rechtssicherheit im Rechtsverkehr. Eine öffentliche Urkunde ist ein anerkanntes Mittel, um die Echtheit eines Dokumentes zu beweisen. Des weiteren kann ich als Notarin auch tatsächliche Vorgänge beurkunden bzw. ein notarielles Protokoll erstellen.
Beglaubigungen bieten erhöhte Rechtssicherheit
Gerne beglaubigen und beurkunden wir Ihre Dokumente in unserer Kanzlei in Tamsweg/Lungau. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin und nehmen Sie die entsprechenden Schriftstücke bzw. Originalurkunden, die Sie beglaubigen lassen wollen, mit! Sie brauchen außerdem einen Lichtbildausweis. In den meisten Fällen können Sie die Originalurkunden bzw. die Beglaubigungen und Beurkundungen sofort wieder mitnehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigungen und Beurkundungen?
- Mit einer Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift durch den Notar bestätigt.
- Eine notarielle Beurkundung ist ein vom Notar erstelltes Schriftstück.
Bitte kontaktieren Sie unser Notariat während der Öffnungszeiten und vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie eine Beglaubigung oder Beurkundung brauchen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.