Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Unterstützung durch das Notariat Prasser in Tamsweg/Lungau
Durch eine Vollmacht ermächtigen Sie jemanden, in Ihrem Namen zu handeln. Dies wird dann wichtig, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden und besorgen können, z.B. bei Demenz im hohen Alter oder ähnlichem. Mit einer Vorsorgevollmacht bemächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens im Ernstfall über alles zu entscheiden, wofür Sie die Vollmacht geben, z.B. die Geschäfte Ihres täglichen Lebens. Die Vollmacht kann beliebig gestaltet werden und beispielsweise eine Bankvollmacht, eine allgemeine Vollmacht etc. sein.
Im Notariat Prasser in Tamsweg/Lungau werden Sie umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht informiert.
Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen die ideale Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese erspart Ihnen in der Regel die Bestellung eines Erwachsenenvertreter, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu anderen Themen, die Ihre Vorsorge betreffen, z.B. Testamente, Schenkungen, Patientenverfügungen, Vertretungsbefugnis naher Angehöriger usw.
Bewahren Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung mit einer Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst im Vorhinein bestimmen, wie Sie im Fall eines medizinischen Notfalls versorgt werden wollen. Sie können z.B. bestimmte Behandlungsmethoden und/oder lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen, wenn Sie es sich anders überlegen. Sie hilft dabei, Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren, falls Sie sich nicht mehr äußern können. Ebenso ist sie eine wichtige Orientierung für Angehörige und Ärzte. Auf Ihren Wunsch tragen wir die Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister ein.